Martin Reindl setzt sich in diesem Arbeitspapier mit Hilfe der Systemtheorie mit dem österreichischen Modell der Patientenverfügung auseinander.

„Authentischer Patientenwille“, Rechtssicherheit für alle Beteiligten, Regelung der Reichweite. Das sind nur einige Schlagworte, mit denen die Vorteile des neuen Patientenverfügungsgesetztes (PatVG) bedacht wurden.
Doch wie bei jeder Medizin lohnt sich auch hier ein kurzer Blick auf den Beipack-zettel nach möglichen Risiken und Nebenwirkungen.

Beschäftigt man sich näher mit den Auswirkungen des am 1. Juni 2006 in Kraft getretenen PatVG, fällt auf, dass die Zahl der empirischen Studien zu diesem Thema noch als mager zu bezeichnen ist. Hinzu kommt die Tatsache, dass die Sample dieser Studien entweder über eine geringe Teilnehmerzahl, wie beispiels-weise im Endbericht zu den Erfahrungen mit dem PatVG für das Bundesministeri-um für Gesundheit von Körtner et al. (2009), verfügen oder sich auf einen zu spe-zifischen Panel, wie bei den Studien von Sahm/Schröder (2007) und Platzer (2010), die beide akut kranke Patienten befragen, fokussieren. Auf dieser Basis sind keine endgültigen oder verallgemeinerbaren empirischen Schlussfolgerungen bezüglich der Akzeptanz und der Wirkung des neuen Gesetzes möglich.

Rückt man damit vom Versuch einer empirischen Betrachtung ab, so könnte man verführt sein, eine theoretische Analyse zu unternehmen, die sich aber in Anbe-tracht der Frage nach der Wirkung als eher unpraktisch erweisen würde.
Was bleibt übrig, wenn sich ein Untersuchungsgegenstand weder für die empiri-sche noch für die theoretische Beobachtung empfiehlt? Die Antwort liegt im “Weder-noch“ verborgen, womit auf die Differenz zwischen Empirie und Theorie verwiesen wird. „[Es] bleibt das System als Differenz. Es ist (wie jede Differenz) kein Ding, kein Subjekt, kein Objekt, keine Festigkeit. Außer für einen Beobachter ist es: nichts.“ (Fuchs 2004: 16f.)

Martin Reindl: Die Patientenverfügung. Evolution(sgeschichte) eines ethischen Kommunikationsinstruments. JBZ-Arbeitspapier 13. Salzburg 2012, 33 S.
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