Silvia Augeneder hat untersucht, welche ethischen Argumente zählen, wenn es darum geht, mehr Organspender zu gewinnen Immer wieder sind erkrankte Menschen auf Organtransplantationen angewiesen. In Österreich ist die Bereitschaft, Organe zu spenden, besonders gering. Die rechtliche Situation wiederum ermöglicht Organentnahmen nach dem Tod, solange kein Widerspruch vorliegt. Silvia Augeneder, Rechtsethikerin an der Universität Salzburg, hat untersucht, wie die Anzahl der bewussten Spenden erhöht werden könnte, ohne dass ethische Prinzipien über Bord geworfen werden müssten.

Dr. Silvia Augeneder (Jahrgang 1972) ist Assistenz-Professorin im Bereich Rechts- und Sozialphilosophie, Politische Theorie an der Universität Salzburg. Sie studierte zwei Semester an der Harvard University in Cambridge (Mass.) „American Literature“ (1990-1991), absolvierte ein Studium an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Salzburg (1991-1997), promovierte 1999 und schloss 2003 den Master of Business Law (MBL) ab. Sie befasst sich seit Jahren mit wirtschafts- und medizinethischen Fragen.

In Österreich gibt es etliche gesetzliche Regelungen, die die Kommerzialisierung von menschlichen Organen verbieten. Damit will man zu Recht den Einzelnen schützen. Gleichzeitig besteht aber ein Mangel an Organen, um kranken Menschen zu helfen. In Österreich sind laut einer Umfrage nur 39 Prozent der Bevölkerung bereit, nach ihrem Tod Organe zu spenden, im europäischen Durchschnitt sind es 55 Prozent. Augeneder weist auf die Widersprüche im Zusammenhang mit den Merkmalen einer Spende (Freiwilligkeit, Altruismus), damit verbunden die unterschiedliche Spendebereitschaft und der rechtlichen Situation in Österreich hin. Denn hierzulande gilt die Regelung, dass Verstorbenen Organe entnommen werden dürfen, solange zu Lebzeiten kein Widerspruch abgegeben wurde. Dies wird aber von der überwiegenden Mehrheit derjenigen, die eine Post-Mortem-Spende ablehnen würden, aus Unwissenheit der rechtlichen Situation nicht gemacht. Es können folglich verstorbenen Menschen Organe entnommen werden, die dies nicht wollten.

Augeneder schlägt vor, die österreichische rechtliche Situation zu ändern und kann sich vorstellen, dass Anreize für eine Post-Mortem-Spende sinnvoll sein können. Sie argumentiert, dass ökonomische Anreize für den Verzicht auf eine Widerspruchserklärung die Organspende zu einem bewussten Akt machen würden. Der gewinnorientierte Handel mit Organe soll verboten bleiben.

Auch bei der Lebendspende ist für Augeneder eine rechtliche Lücke zu schließen. Es muss nicht nur der Akt der Lebendpende selbst gesetzlich ge-regelt sondern auch aufgelistet werden, welche Kompensationsleistungen zulässig sein sollen. Im Ausgleich der Interessen der Kranken (nach möglichst vielen Spendern) und dem Schutzbedürfnis möglicher Spender (die unter Druck gesetzt werden könnten) plädiert Augeneder für die Ermöglichung von Kompensationsleistungen für den Spender, um seine Nachteile auszugleichen (Schmerzen, Behandlungskosten, Verdienstentgang, Fahrtkosten, zusätzliche Versicherungsleistungen). Weitere finanzielle Anreize wie auch der gewinnorientierte Handel mit Organen müssen aber auch bei der Lebend-spende verboten bleiben.

Silvia Augeneder hat den Text „Kommerzialisierung menschlicher Körperteile“ für die Reihe der Arbeitspapiere der Robert-Jungk-Stiftung und der Salzburger Zukunftsdialoge erarbeitet. In der Reihe werden Arbeiten von jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftern veröffentlicht, die sich mit Salzburg beschäftigen.

Silvia Augeneder: Kommerzialisierung menschlicher Körperteile. JBZ-Arbeitspapier 6. Salzburg 2011, 41 S.
Printversion um 3,90 € zzgl. Versand hier bestellen.
Online-Version hier zum kostenfreien Download