Die JBZ lädt in der Reihe „Projekte des Wandels“ AktivistInnen von vier Volksbegehren zu einem Runden Tisch: Wie lautet die Bilanz – konnten die Ziele des Volksbegehrens erreicht werden? Wie organisiert man ein Volksbegehren? Zahlt sich das persönliche Engagement aus? Runder Tisch mit: Lena Jäger / Christian Berger (Frauenvolksbegehren), Hans-Peter Petutschnig (Don’t Smoke), Peter Hofer (Bedingungsloses Grundeinkommen) und Nina Köberl (Klimavolksbegehren). Moderation: Hans Holzinger Mittwoch, 4. November 2020, 19.00 Uhr. ONLINE-Raum der JBZ, Einlass ab 18.45. Den Link gibt es nach der Anmeldung. Anmeldungen sind hier möglich.
Volksbegehren sind Gesetzesinitiativen der Bürger und Bürgerinnen: Sie formulieren Anliegen, die von der Politik gar nicht oder nur unzureichend aufgenommen werden. Erreichen sie 100.000 Unterschriften, werden Volksbegehren dem Nationalrat zur Behandlung weitergereicht – doch sind die politischen Parteien nicht verpflichtet, die Forderungen von erfolgreichen Volksbegehren auch umzusetzen.
Trotzdem: Als eine der wenigen Möglichkeiten, Anliegen von BürgerInnen direkt ins politische System einzuspeisen, haben Volksbegehren in den letzten Jahrzehnten stetig an Beliebtheit gewonnen. Allein zwischen 2018 und 2020 lagen derer elf zur Unterzeichnung auf. Die prominentesten darunter waren jene zum Bedingungslosen Grundeinkommen, das Frauenvolksbegehren, das Volksbegehren „Don’t Smoke“ sowie das Klimavolksbegehren. Jedes dieser Begehren hat einiges an medialer Aufmerksamkeit erhalten, war jedoch unterschiedlich erfolgreich – zumindest was die Zahl der Unterschriften anbelangt. Doch sind die geleisteten Unterschriften tatsächlich der einzige Erfolgsfaktor für ein Volksbegehren, oder geht es viel mehr um die Themensetzung in der Öffentlichkeit?