Brauchen die Menschenrechte Demokratie? Ist Demokratie Voraussetzung für die Umsetzung von Menschenrechten? Oder ist Demokratie das grundlegende Menschenrecht? Diese und weitere Fragen waren Thema eines Workshops bei der Tagung ZUKUNFT:INTERNATIONAL mit Gudrun Rabussay-Schwald von amnesty international und dem Schweizer Politikwissenschaftler Andreas Gross.

„Jeder Staatsbürger hat das Recht und die Möglichkeit, …. a) an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten unmittelbar oder durch frei gewählte Vertreter teilzunehmen; b) bei echten, wiederkehrenden, allgemeinen, gleichen und geheimen Wahlen, bei denen die freie Äußerung des Wählerwillens gewährleistet ist, zu wählen und gewählt zu werden; c)unter allgemeinen Gesichtspunkten der Gleichheit zu öffentlichen Ämtern seines Landes Zugang zu haben.“ So steht es im Internationalen Pakt für Bürgerliche und Politische Rechte.

„Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit stellen die grundlegenden Spielregeln und das Wertegerüst einer Demokratie dar“ –  damit verwies Gudrun Rabussay-Schwald, Juristin und Bildungsexpertin bei amnesty international Österreich auf die notwendige Verknüpfung beider Bereiche. Laut Wiener Erklärung der Menschenrechte 1993 seien Demokratie, Entwicklung und Menschenrechte interdependente, sich wechselseitig verstärkende Konzepte.

„Partizipation und Freiheitsrechte benötigen demokratische Strukturen um verwirklicht werdenzu können. Aber das bedeutet nicht, dass in einer (pluralistischen) Demokratie Menschenrechte automatisch verwirklicht werden bzw. Menschenrechte nicht täglich neu errungen werden müssen“, so Rabussay-Schwald. Die Expertin zeigte an Beispielen von amnnesty international, dass nicht nur die Menschenrechte in vielen Ländern verletzt werden, sondern auch die Menschenrechtsarbeit einer zunehmenden Diffamierung ausgesetzt ist. 

Demokratie und Menschenrechte – ein Zwillingspaar? Workshop bei der Tagung ZUKUNFT:INTERNATIONAL der Robert-Jungk-Bibliothek für Zukunftsfragen

Demokratie ist ein Menschenrecht

„Die Demokratie ist ein Menschenrecht. Denn ein fremdbestimmtes Leben ist ein unwürdiges Leben. Andere Menschenrechte sind gleichsam Voraussetzungen der Demokratie. Beide erst ermöglichen Freiheit“, so der Politikwissenschaftler Andreas Gross, der 10 Thesen zum Verhältnis von Demokratie und Menschenrechten zur Diskussion stellte. 

Angesichts der einseitigen Globalisierung habe der Nationalstaat an Autonomie verloren. Die nationale Demokratie könne die wirtschaftlichen Märkte heute nicht mehr zivilisieren. Im Gegenteil: „Heute beschränken die Märkte die nationalen Demokratien; letztere sind zum Objekt der ersteren geworden. Das Primat der Politik hat ihr Ende erreicht.“ Gross plädierte in diesem Sinne für eine transnationale Demokratisierung – ein demokratisiertes Europa wäre ein erster wichtiger Schritt dazu.

In der enagagiert geführten Diskussion mit den mehr als 25 Teilnehmenden wurden Aspekte wie die Notwendigkeit von Engagement für Demokratie und Menschenrechten, deren Voraussetzungen etwa durch genügend Zeit für alle BürgerInnen sowie die Ausweitung direktdemokratischer Elemente in den Verfassungen erörtert.

Zentrale Thesen aus diesem Workshop

Die zentralen Thesen aus diesem von Hans Holzinger, pädagogischer Leiter der Robert-Jungk-Bibliothek, moderierten Workshops lauten:

  • Demokratie und Menschenrechte gehören zusammen. Demokratie ohne Menschenrechte kann sich selbst abschaffen.
  • Menschenrechte und Demokratie erfordern Recht und Gerechtigkeit für alle. Demokratie ist ein Menschenrecht. Der globale Kapitalismus und der westliche Konsumstil gefährden jedoch die gemeinsamen Lebensgrundlagen.
  • Demokratie und Menschenrechte sind kein Konsumgut und werden uns nicht geschenkt. Es ist wichtig, dem sich ausbreitenden Pessimismus und Vertrauensverlust in die Politik entgegenzuwirken. Mehr Direkte Demokratie kann dazubeitragen.

Zentrale Thesen aller Workshops